AGBs

Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Klauenpflegemaßnahmen

Es gelten die in der Bundesrepublik Deutschland üblichen Geschäftsbedingungen für Dienstleister mit folgenden  Ergänzungen:

  1. Anwesenheit
    Der Tierbesitzer (oder ein Bevollmächtigter) hat für den reibungslosen Ablauf des Zu- und Umtriebes der Tiere zu sorgen.
  2. Gesundheit
    Der Tierbesitzer garantiert, dass das Tier konstitutionell gesund ist.
    Hochträchtige Tiere werden immer auf Gefahr des Tierbesitzers ausgeschnitten. Für Verletzungen, die sich das Tier im Rahmen des Klauenschneidens selber zufügt, ist der Klauenpfleger nicht haftbar zu machen. Dies gilt auch für Verletzungen im Stand selber.
  3. Haftung und Gewährleistung
    Der Klauenpfleger verpflichtet sich alle Arbeiten sach- und fachgerecht auszuführen.
    Wir können nur für Schäden haften die unmittelbar durch von uns fehlerhaft durchgeführte Arbeiten entstanden sind. Beanstandungen müssen (binnen 48 Stunden nach Feststellung), innerhalb von 7 Tagen schriftlich und vorab telefonisch, unter genauer Beschreibung der Unregelmäßigkeit / Komplikation bei uns gemeldet werden. Die Beweispflicht obliegt dem Tierhalter. Gemäß BGB sind wir zur Nachbesserung berechtigt. Sollte auf die Nachbesserung verzichtet werden, so wird weder durch uns noch durch unsere Versicherung ein Schadenersatz erfolgen.
  4. Klauenleiden
    Wir sind bestrebt so gut wie möglich zu pflegen bzw. zu behandeln.
    Bei Bedarf werden wir nach unserem Ermessen Verbände, Klötze etc. verwenden. Diese Maßnahmen werden im Rahmen eines Dienstvertrages durchgeführt, d.h. der Erfolg der Maßnahme wird nicht garantiert.
    Sofern nicht anders vereinbart, werden in der Regel Verbände nach 3 bis 5 Tagen und Klötze nach 5 Wochen vom Tierbesitzer entfernt.
    Verbände müssen täglich vom Tierhalter kontrolliert werden.
  5. Sorgfalt
    Der Tierbesitzer hat Sorge für saubere steinfreie Treibewege zu tragen.
    Nach dem Klauenschneider dürfen die Tiere nicht direkt auf ein anderes Haltungsverfahren umgestellt werden. Für eine gute Klauengesundheit empfehlen wir die Klauen 2 mal im Jahr pflegen zu lassen bzw. in besonderen Fällen entsprechend häufiger.